Allgemeine Geschäftsbedingungen über Bereitstellung von Software as a Service (SaaS) in Form der Softwaremiete sowie über weitere Leistungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dealerdesk GmbH, Röntgenstraße 22, 22335 Hamburg („Dealerdesk“ oder „Wir“) und seinen Kunden (im Folgenden „Autohaus“ oder „Sie“) zu Stande kommenden Verträge.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Autohauses erkennt Dealerdesk nicht an, es sei denn, Dealerdesk hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Autohaus gegenüber Dealerdesk abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Dealerdesk ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dealerdesk wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Erweiterungen der Leistungen, Änderungen der Gesetze oder der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen dem Autohaus und Dealerdesk erheblich beeinträchtigt, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Autohauses. Das Autohaus willigt ein, über Änderungen der AGB beim Einloggen auf der Plattform oder per E-Mail an die von ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Autohaus nicht innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) widerspricht („Widerspruchsfrist“). Auf diesen Umstand wird Dealerdesk bei der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
  5. Widersprechen Sie den geänderten AGB nicht innerhalb der Widerspruchsfrist uns gegenüber oder nutzen Sie die Software trotz Zugang der Änderungsmitteilung weiterhin, so werden die geänderten oder ergänzenden AGB Ihnen gegenüber wirksam. Widersprechen Sie fristgemäß, so sind Sie und auch wir berechtigt, die Vertragsbeziehung ordentlich zu kündigen. Etwaige im Voraus über den Beendigungszeitraum bezahlte Leistungsentgelte werden anteilig zurückerstattet. Wir werden in der Benachrichtigung über die Änderungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

§ 2 Softwaremiete

  1. Dealerdesk stellt dem Autohaus auf dem Host-Rechner von Dealerdesk ein Exemplar der Software „Dealerdesk“, eine Software für den Vertrieb und das CRM im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen mit den Spezifikationen nach Anlage 1 („Software“) in ihrer aktuellsten Version zur Verfügung. Dealerdesk stellt dem Autohaus einen verschlüsselten und passwortgeschützten Zugang zur Software zur Verfügung. Das Autohaus verpflichtet sich zur Datenpflege mithilfe dieses Zugangs. Das Autohaus nutzt die Software, indem es zu verarbeitende Daten auf das Host-Rechnersystem online überträgt, mit der zur Verfügung gestellten Software die gewünschte Verarbeitung durchführt und die Ergebnisse online zurückübermittelt erhält. Die für die Leistungserbringung anbieterseits verwendete Software verbleibt auf dem System von Dealerdesk.
  2. Dealerdesk räumt dem Autohaus im Wege einer Vermietung während der Laufzeit dieses Vertrages das nicht-exklusive Recht ein, auf die Software über einen Browser zuzugreifen. Das Autohaus darf die Software an Dritte nicht veräußern, verschenken, verleihen oder untervermieten. Jedes online oder auf Datenträger erfolgende Verfügbarmachen der Software oder von Teilen davon ist unzulässig. Das Autohaus wird auch keinen Dritten Zugang zu der Software ermöglichen.

§ 3 Telefonische Rufbereitschaft

  1. Dealerdesk verpflichtet sich, eine generelle Rufbereitschaft an 365 Tagen, 24h Stunden lang für alle Endkunden des Autohauses („Endkunden“) aufrecht zu erhalten („Rufbereitschaft“), um auf diese Weise eine Erreichbarkeit des Autohauses rund um die Uhr für den Endkunden sicherzustellen. Die Einzelheiten der Rufbereitschaft ergeben sich aus Anlage 2.
  2. Autohaus wird hierzu seine Festnetzrufnummer auf die Zielrufnummer von Dealerdesk per Rufumleitung weiterleiten.
  3. Das Autohaus erhält nach jedem Endkundenanruf unverzüglich eine Benachrichtigung von Dealerdesk über den Anrufeingang mit Angabe des Namens, der Telefonnummer des Anrufers und dessen Anliegen (sofern diese Informationen vom Endkunden übermittelt wurden). Sofern Dealerdesk allgemeine Fragen direkt beantworten kann, werden die Fragen des Endkunden direkt beantwortet und hierzu keine Nachricht an das Autohaus gesendet, z.B. Abfrage von Öffnungszeiten, Schautagen oder ähnlichem.

§ 4 Vergütung

  1. Dealerdesk erhält für die Vermietung der Software vom Autohaus eine monatliche Mietzahlung sowie je nach vereinbartem Leistungspaket eine monatliche Servicegebühr. Die aktuelle Preisliste ist der Anlage 3 zu entnehmen.
  2. Soweit Dealerdesk für das Autohaus zusätzliche Leistungen erbringt, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, berechnet Dealerdesk dem Autohaus die übliche Vergütung zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen von Dealerdesk, jeweils zzgl. etwaiger Fahrtkosten und sonstiger Spesen.
  3. Sämtliche unter diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen werden als Vergütung bezeichnet.
  4. Die Vergütung ist am Anfang des Monats via SEPA-Lastschrit fällig. Dem Autohaus wird monatlich eine Rechnung in elektronischer Form zugesandt.
  5. Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent.

§ 5 Gewährleistung für Sachmängel

  1. Die Software hat die nach Anlage 1 aufgeführten Spezifikationen aufzuweisen. Dealerdesk gewährleistet die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software. Mängel der Software werden von Dealerdesk nach Mitteilung des Mangels durch das Autohaus behoben. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software in der für sie vertraglich vorgesehenen Systemumgebung die in der Beschreibung der Funktionalitäten enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies mehr als nur unwesentlich auf die Eignung der Software zur vertragsgemäßen Nutzung auswirkt.
  2. Das Autohaus ist verpflichtet, Dealerdesk Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei Sachmängeln unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Die Meldung kann zunächst mündlich oder fernmündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am übernächsten Werktag schriftlich zu wiederholen.
  3. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Dealerdesk durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dealerdesk kann auftretende Fehler unter Berücksichtigung der vorstehenden Prioritäten nach eigener Wahl durch folgende Maßnahmen beseitigen: Patchen der Software; Bereitstellung von Software, die vom Autohaus selbst zu installieren ist; Fehlerbeseitigung über einen Remote-Zugriff auf die Systeme des Autohauses; Vorschlag an das Autohaus zur Umgehung des Fehlers oder zur Fehlerbeseitigung; für den Fall, dass die vorbezeichneten Maßnahmen nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind, Fehlerbeseitigung vor Ort.
  4. Dealerdesk unterstützt das Autohaus nach den Regeln dieses Vertrages bis zur Aufklärung und Beseitigung des Fehlers. Soweit nicht ein Fehler der Leistung von Dealerdesk vorliegt (also beispielsweise stattdessen ein vom Autohaus zu verantwortendes Bedienungsproblem oder ein von ihm zu verantwortendes Problem der Softwareumgebung), erhält Dealerdesk hierfür eine übliche Vergütung zu seinen jeweils gültigen Vergütungssätzen.
  5. Dealerdesk gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch das Autohaus keine Rechte Dritter entgegenstehen.
  6. Mängel, die die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software betreffen oder ihre ordnungsgemäße Gebrauchsfähigkeit aufheben oder einschränken und welche das Autohaus daher im Rahmen der Gewährleistung zu Recht verlangt, werden von Dealerdesk kostenfrei beseitigt. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung von Dealerdesk zuzuordnen ist und das Autohaus dies hätte erkennen können, hat es die für die Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen von Dealerdesk zu tragen.
  7. Schadensersatzansprüche des Autohauses wegen Mängeln, die bei Beginn der Miete bereits vorhanden waren, sind insoweit ausgeschlossen, als Dealerdesk nicht aufgrund eigenen Verschuldens, unter Zurechnung des Verschuldens seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) haftet.
  8. Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind.
  9. Gelingt Dealerdesk die Beseitigung eines Mangels nicht innerhalb der angemessenen Frist und auch nicht innerhalb von zwei (2) weiteren vom Autohaus gesetzten angemessenen Nachfristen, ist das Autohaus berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
  10. Soweit das Autohaus zur Mietminderung berechtigt ist, kann es die vereinbarte Vergütung entsprechend kürzen.
  11. Dealerdesk kann die Nacherfüllung verweigern, solange das Autohaus die geschuldete Vergütung nicht oder noch nicht vollständig gezahlt hat und das Autohaus kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.
  12. Dealerdesk haftet nicht für solche Fälle, bei denen das Autohaus Änderungen an den von Dealerdesk erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren; insbesondere sind Schadensersatzansprüche wegen Datenverlusts oder sonstiger Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sich aus diesem Vertrags nicht etwas anderes ergibt.

§ 6 Gewährleistung für Rechtsmängel

  1. Die Haftung für Rechtsmängel richtet sich nach den Bestimmungen für Sachmängel.
  2. Dealerdesk gewährleistet, dass die vertraglich geschuldete Software nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Im Falle einer Rechtsverletzung stellt Dealerdesk das Autohaus von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei. Autohas wird Dealerdesk unverzüglich von der Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren, ihm sämtliche Entscheidungen über die wesentlichen Verteidigungsmaßnahmen überlassen und ohne Zustimmung von Dealerdesk kein Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich über die geltend gemachten Ansprüche abschließen. Dealerdesk und Autohaus unterstützen sich bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit Dritten.

§ 7 Updates

Updates oder neue Versionen der Software können dem Autohaus während der Laufzeit dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Autohaus hat keinen Anspruch darauf, mit einer veralteten Version zu arbeiten.

§ 8 Technischer Support

  1. Dealerdesk wird das Autohaus telefonisch und auf anderen Fernkommunikationswegen hinsichtlich der Anwendung der vertraglich geschuldeten Software sowie bei Fehlern derselben beraten und unterstützen.
  2. Fehler und Fehlfunktionen der Software wird das Autohaus möglichst detailliert und unter Beschreibung der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze, der Einsatzbedingungen, der Fehlersymptome, einer Schilderung der System- und Hardwareumgebung einschließlich verwendeter Drittsoftware sowie vorausgegangener Anweisungen an die Software schildern.
  3. Jede Meldung hat unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu erfolgen.

§ 9 Haftung

  1. Dealerdesk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Schäden wegen Rechtsmängeln, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung das Autohaus regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Dealerdesk schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Dealerdesk ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
  3. Die Haftung für Sachmängel der Software bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist summenmäßig auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens beschränkt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  4. Die Haftung nach 9.3 ist beschränkt auf 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) pro Schadensfall und insgesamt auf 50.000 Euro (in Worten: fünzigtausend Euro) aus dem Vertragsverhältnis.
  5. Das Autohaus ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem Stand der Technik verpflichtet. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Dealerdesk insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass das Autohaus es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Dealerdesk.

§ 10 Datenschutz / Vertraulichkeit

  1. Sämtliche bei der Abwicklung erhaltenen Daten des Autohauses, der jeweiligen Niederlassung oder der Endkunden werden nur für Abwicklungszwecke gespeichert und werden streng vertraulich zu behandeln. Soweit Daten im Auftrag des Autohauses verarbeitet werden, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
  2. Die Parteien vereinbaren, die Inhalte dieses Vertrages vertraulich zu behandeln und verpflichten sich, Dritten gegenüber keinerlei Angaben zu machen, es sei denn, es besteht dazu eine gesetzliche Pflicht. Ausgenommen ist die Weitergabe an die jeweils von den Parteien in diesem Zusammenhang beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Autohauses

  1. Die Parteien verpflichten sich zu einer engen und fairen Kooperation. Sie wissen, dass der Vertrag nur bei gemeinsamer Anstrengung erfolgreich durchgeführt werden kann. Zu diesem Zweck arbeiten die Parteien vertrauensvoll zusammen.
  2. Das Autohaus unterstützt Dealerdesk bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, von Kommunikationsmitteln und -anschlüssen sowie von fachkundigen Mitarbeitern sowie das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies erforderlich ist. Mitwirkungshandlungen nimmt das Autohaus auf seine Kosten vor. Das Autohaus stellt seine Mitarbeiter in angemessenem und erforderlichem Umfang von anderen Tätigkeiten frei.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt ist.
  2. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Autohaus mit Zahlungen unter diesem Vertrag in Verzug gerät.
  3. Ein außerordentliches Kündigungsrecht von Dealerdesk besteht außerdem im Falle einer vom Autohaus bzw. einer dessen Mitarbeiter zu vertretenden Pflichtverletzung und für den Fall der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Dealerdesk kann Dealerdesk einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der noch ausstehenden Monatsraten eines Vertragsjahres verlangen.

§ 13 Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Aussperrung, behördliche Anordnungen, Streik, Störungen der Telekommunikation, Pandemien usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Autohauses (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch Dritte, die dem Autohaus zuzurechnen sind, usw.) hat Dealerdesk nicht zu vertreten. Sie berechtigen Dealerdesk, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dealerdesk wird dem Autohaus Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst sowie für deren Verzicht.
  2. Die Abtretung für Forderungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Dealerdesk ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Autohauses zu klagen.

Anlage 1: Software-Spezifikation

Allgemeines

  • Moderne Web-Benutzeroberfläche online erreichbar mit einer Kompatibilität zu den jeweils aktuellen Versionen der Browser Firefox, Chrome und Edge. Es werden keine Browser-Erweiterungen oder -Plugins benötigt.
  • Das empfohlene Betriebssystem ist Windows 10 (64bit) Version 20H2 oder neuer. Es werden mind. 8GB Hauptspeicher empfohlen.
  • Automatische Aktualisierung der Daten im Browser ohne manuellen Eingriff
  • Individuelles Dashboard zur Einsicht von Fällen, Verkaufschancen, Verfügbarkeitsstatus, Software-Updates und betrieblichen Ankündigungen
  • Verwaltung von Standorten und Abteilungen
  • Verwaltung von Benutzern im Hinblick auf Zugriffsrechte, Benachrichtigungen, Zugangsdaten, Anwesenheiten und allgemeinen Profileinstellungen
  • Mehrbetriebfähigkeit
  • Allgemeine Betriebsadministration von Ankündigungen, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Abteilungen, externen Partnern, HU/AU-Infos, Nachtbriefkasten-Infos und Anweisungen zur Unfall- und Pannen-Koordination
  • Einsehen von Verträgen, Rechnungen und Zahlungsdaten
  • Individuelle Integration von betrieblichen Zeiterfassungssystemen
  • Integrierte browserbasierte Kommunikation über Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp und Videochat
  • Callcenter-Integration
  • Ein lesender sowieso schreibender Zugriff auf die Software ist mittels REST-API möglich. Hierzu können die Dienstkonten bzw. API-Schlüssel verwaltet werden.
  • IP-Adressen-Whitelisting
  • Notizvorlagen
  • Prioritätseinstellungen zur Kategorisierung von Vorgängen
  • Individuelle Passwort-Richtlinie mit individueller Blacklist-Wortliste
  • Rollenbasierte Zugriffsverwaltung
  • Lesebestätigungen
  • Verwaltung von Notdienstvorgängen

Kundenverwaltung

  • Zentrale Kundendatenbank mit 360°-Sicht auf die Kunden mit Suchfunktion
  • Fahrzeugverwaltung der Kunden
  • Import von Kundendaten aus vorhandenen Systemen (z.B. DMS)
  • Einsicht über den Aktivitätsverlauf

SMS-Integration

  • Eingehende und ausgehende SMS-Funktionalität
  • Provisionierung von SMS-fähigen Rufnummern
  • Individuelle Absenderkennung
  • SMS-Signaturen und globale SMS-Signaturvorlagen mit Platzhaltern

E-Mail-Integration

  • Eingehende und ausgehende E-Mail-Funktionalität
  • Provisierung von E-Mail-Domains
  • Verwendung von bereits vorhandenen E-Mail-Adressen als Alias
  • E-Mail-Signaturen und globale E-Mail-Signaturvorlagen mit Platzhaltern
  • Anlegen von individuellen E-Mail-Ziel-Adressen zum Empfang von E-Mails mit Datenerkennung

Anruf-Integration

  • Eingehende Anruf-Funktionalität (Call-Tracking)
  • Ausgehende Anruf-Funktionalität (Click-to-Call)
  • Provisionierung von regionalen Festnetz-Rufnummern

Videochat

  • Eingehende und ausgehende Videochat-Funktionalität
  • Video-Konferenz mit mehreren Teilnehmern
  • Verwaltung von Videochat-Gruppen
  • Widget zur Integration in die eigene Homepage
  • Wechsel zwischen Geräten (Smartphone bzw. Desktop) und Kameras (Frontkamera bzw. Rückkamera)

WhatsApp-Integration

  • Eingehende und ausgehende WhatsApp-Funktionalität
  • Einrichtungs-Assistent zum Einrichten der WhatsApp Business API
  • Multi-Rufnummern-Funktionalität
  • Widget zur Integration in die eigene Homepage

Fälle (Casemanagement)

  • Verwaltung und Einsicht von Kundenvorgängen
  • Automatischer Import der Anfragen aus verschiedenen Quellen wie zum Beispiel aus Callcenter, Homepage und Emails
  • Individuelle Eskalationsprozesse
  • Verwaltung von Eskalationsgruppen
  • Fall-Assistent zum effizienten Erstellen und Bearbeiten von Fällen
  • PDF-Export von Fällen
  • Einsehen des Aktivitätsverlaufes von Fällen
  • Quick-Filter zum schnellen Durchsuchen von Fällen

Verkaufschancen (Leadmanagement)

  • Verwaltung und Einsicht von Verkaufschancen
  • Verwaltung von Suchagenten
  • Automatischer Import der Anfragen aus verschiedenen Quellen wie zum Beispiel mobile.de, autoscout24, Callcenter und Homepage
  • Verkaufsoptimierte individuelle Routing-Regeln
  • Verwaltung von Verkäuferteams
  • Verwaltung von Verkaufschancen-Quellen
  • Verkaufschancen-Assistent zum effizienten Erstellen und Bearbeiten von Verkaufschancen
  • PDF-Export von Verkaufschancen
  • Einsehen des Aktivitätsverlaufs und Status von Verkaufschancen
  • Quick-Filter zum schnellen Durchsuchen von Verkaufschancen
  • Individuelle Abschlussgründe
  • Individuelle Zuordnungszeiten in denen Verkaufschancen übernommen werden können
  • Optionales Timeout von Verkaufschancen, um eine faire Verteilung zu gewährleisten
  • Ausblendung von Attributen von Verkaufschancen, um Cherry-Picking zu vermeiden.

Controlling

  • Umfangreiche Berichte zu Fällen
  • Umfangreiche Berichte zu Verkaufschancen
  • Berichte zum externen Callcenter
  • Berichte zur Telefon-Kommunikation
  • Detaillierte Einsicht in den Aktivitäts-Verlauf aller Kanäle

Fahrzeugbestand

  • Synchronisierung des Fahrzeugbestands mit vorhandenem Fahrzeugverwaltungssystem
  • Reservierungsverwaltung
  • Integration mit einer vorhandenen Fahrzeugverwaltung

Anlage 2: Leistungen Rufbereitschaft

  • Rufannahme der weitergeleiteten Anrufe nach individuellen Vorgaben
  • Individuelle Grußformel und Anweisungen
  • HD-Telefonie-fähige Telefonanlage
  • Beantwortung zu Informationsanfragen (Öffnungszeiten, Dienstleistungen, etc.)
  • Erstellen von Vorgängen im Dealerdesk System sobald sich diese aus dem Gesprächsverlauf ergeben
  • Zuordnung von Anrufen zu vorhandenen Fällen, falls bereits ein Vorgang existiert
  • Individuelle Warteschleifenmusik
  • Individuelle Vorschaltung einer Ansage

Anlage 3: Preisliste

  • Telefon-Annahme 24/7: 0,99 – 1,40 € pro Minute (abhängig vom Anrufvolumen). Gesprächsminuten/Freiminuten werden je angefangener Gesprächsminute in vollen Minuten rund um die Uhr abgerechnet.
  • Einrichtungsgebühr: 1.800,00 € pro Standort
  • Softwaremiete: 175,00 € – 999,00 € pro Monat/Standort (abhängig von Betriebsgröße und Leistungsumfang)
  • Ausgehende SMS: 0,09 € pro Nachrichtensgement
  • Ausgehende Anrufe (Click-to-Call): 0,09 € pro Minute
  • Eingehende Anrufe (Call-Tracking): 0,09 € pro Minute
  • WhatsApp: 49,00 € pro Monat/Rufnummer
  • Videochat: 0,59 € pro Videochat